AWARENESS
Lasst uns ein Safer Space sein
Unter diesem Motto trat im Herbst 2025 das Awareness-Konzept der ARGEkultur in Kraft.
Denn in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist uns ein inklusiver, respektvoller und solidarischer Umgang miteinander ein großes Anliegen. Wir wollen besonders sensibel gegenüber allen Formen von Diskriminierung sein. Die ARGEkultur soll ein Safer Space für viele sein und bleiben.
Vieles von dem, was in all den Jahren immer gelebte Praxis an der ARGEkultur war, haben wir in diesem Awareness-Konzept erstmals verschriftlicht und nachvollziehbar gemacht. Daneben sind in einem etwa zweijährigen Prozess auch viele neue Aspekte eingeflossen – durch Anregungen, Ideen und Wünsche unserer Mitarbeiter*innen und von Kooperationspartner*innen. Ebenso durch Ratschläge und Empfehlungen externer Expert*innen, die uns in Workshops und Trainings beraten haben.
Das Awareness-Konzept wird im Folgenden in einfacher Sprache und in seiner gekürzten und öffentlichen Version vorgestellt. Diese besteht aus mehreren Bestandteilen. Neben den Grundlagen unserer Awareness-Arbeit und einem ausführlichen Glossar mit Begriffserläuterungen sind dies vor allem der Verhaltenskodex und die Umsetzung des Awareness-Konzepts im Veranstaltungsprogramm.
Die ausschließlich interne Langversion des Konzepts umfasst weitere und vor allem innerbetriebliche Bereiche der ARGEkultur. Das Awareness-Konzept wird in regelmäßigen Abständen evaluiert, überarbeitet und ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex richtet sich an alle Personen, die sich in der ARGEkultur aufhalten; also an Mitarbeiter*innen, Künstler*innen und Kooperationspartner*innen sowie Besucher*innen und Hausnutzer*innen der ARGEkultur. Der Verhaltenskodex beschreibt, welches Verhalten wir uns in der ARGEkultur wünschen und ergänzt damit das Leitbild, in dem Werte und Selbstverständnis festgehalten sind, und die Hausordnung der ARGEkultur. Der Verhaltenskodex hat ausschließlich appellativen Charakter und ist rechtlich nicht bindend.
Awareness-Konzept
Das Awareness-Konzept kommt bei allen Eigen- und Koveranstaltungen im Gebäude der ARGEkultur zum Einsatz.
Sämtliche Mitarbeiter*innen der ARGEkultur sind im Falle einer stattgefundenen Diskriminierung direkt ansprechbar. Um adäquat reagieren zu können, wird der Fall noch vor Ort an eine*n speziell geschulte*n Mitarbeiter*in übergeben, die*der sich um die betroffene Person kümmert.
Darüber hinaus ermöglichen wir es auch, Fälle von Diskriminierung, die bei Veranstaltungen in der ARGEkultur stattgefunden haben, nachträglich zu melden. Wenden Sie sich bitte dafür an die Adresse awareness@argekultur.at. Diese eMail-Adresse wird durch die Künstlerische Geschäftsführung (Sebastian Linz) betreut – bei schwerwiegenden Fällen (z.B. sexualisierte Gewalt) leiten wir Ihre Nachricht auf Wunsch gerne an externe Fachstellen und speziell geschulte Mitarbeiter*innen weiter.
Außerdem ist der Einsatz eines Awareness-Konzepts auch für Gastveranstalter*innen verpflichtend. Bei Bedarf kann dafür auch das Awareness-Konzept der ARGEkultur dafür genutzt werden.
Das Awareness-Konzept der ARGEkultur
Lasst uns ein Safer Space sein
Gekürzte und öffentliche Version in einfacher Sprache
Stand: Herbst 2025
Awareness-Konzept als PDF (200 kB)
Vorwort
Lasst uns ein Safer Space sein.
Unter diesem Motto trat im Herbst 2025 das Awareness-Konzept der ARGEkultur in Kraft.
Denn in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist uns ein inklusiver, respektvoller und solidarischer Umgang miteinander ein großes Anliegen. Wir wollen besonders sensibel gegenüber allen Formen von Diskriminierung sein. Die ARGEkultur soll ein Safer Space für viele sein und bleiben.
Vieles von dem, was in all den Jahren immer gelebte Praxis an der ARGEkultur war, haben wir in diesem Awareness-Konzept erstmals verschriftlicht und nachvollziehbar gemacht. Daneben sind in einem etwa zweijährigen Prozess auch viele neue Aspekte eingeflossen – durch Anregungen, Ideen und Wünsche unserer Mitarbeiter*innen und von Kooperationspartner*innen. Ebenso durch Ratschläge und Empfehlungen externer Expert*innen, die uns in Workshops und Trainings beraten haben.
Das vorliegende Awareness-Konzept umfasst daher fünf Abschnitte:
Es handelt sich dabei um eine gekürzte und öffentliche Version des Awareness-Konzepts in einfacher Sprache. Die ausschließlich interne Langversion umfasst weitere und vor allem innerbetriebliche Bereiche der ARGEkultur. Das Awareness-Konzept wird in regelmäßigen Abständen evaluiert, überarbeitet und ergänzt.
1. Grundlagen
1.1. Definition
Der englische Begriff awareness lässt sich mit Bewusstsein
oder Achtsamkeit
übersetzen. Der Kern von Awareness-Arbeit ist, dass Diskriminierung und Übergriffe als Probleme erkannt und Machtverhältnisse im Umgang miteinander bewusst bedacht werden. Daraus wird ein Lernprozess abgeleitet: Es werden Handlungsstrategien entwickelt, die es ermöglichen, mit diskriminierendem Verhalten umzugehen. Im besten Fall wird diskriminierendes Verhalten schon vermieden.
Herkunft des Ansatzes
Awareness hat ihren Ursprung im Wissen und politischen Engagement unterschiedlicher Communities und deren emanzipatorischen Ansätzen, vor allem im US-amerikanischen Raum. Dabei geht es vor allem um Kritik an bestehenden Machtverhältnissen, um Selbstermächtigung und um Gleichstellung. Die Debatten und Aktivitäten der zweiten Frauenbewegung in den 1970er-Jahren sind ein wichtiger Ausgangspunkt für Awareness. Wenn Männer Gewalt an Frauen und LGTBIQ* verüben, passiert das nicht einfach so. Diese Gewalt hat mit gesellschaftlichen Strukturen zu tun, vor allem mit dem Patriarchat. Diese Zusammenhänge hat die Frauenbewegung aufgezeigt. Auch BIPoC (Black, Indigenous, People of Color) konnten sich aufgrund der rassistischen Strukturen bei Polizei und Staatsgewalt nicht auf diese Einrichtungen verlassen. Deshalb entwickelten Frauen und LGBTIQ* of Color aus ihren Communities heraus eigene Lösungsansätze gegen Diskriminierung und Gewalt.
Awareness wird im deutschsprachigen Raum häufig als Haltung und aktives Vorgehen gegen Sexismus verstanden. Wenn ein inklusiver, respektvoller und solidarischer Umgang miteinander das Ziel ist, müssen jedoch noch weitere Formen von Diskriminierungen miteinbezogen werden. Zum Teil überschneiden und verstärken sich diese Formen sogar.
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung hat unterschiedliche Gesichter. Sie kann rassistisch, sexistisch, homo-/inter-/trans*feindlich, antisemitisch, klassistisch oder ableistisch sein. Sie kann sich in Form von verbaler, körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt oder Machtmissbrauch äußern. Manchmal sind Übergriffe für Außenstehende kaum wahrnehmbar. Denn Diskriminierung zeigt sich im direkten zwischenmenschlichen Verhalten und/oder durch strukturell verankerte Ungleichbehandlung. Nicht jede Diskriminierung passiert bewusst oder absichtlich. Deswegen ist sie jedoch nicht weniger diskriminierend.
Diskriminierung hat unterschiedliche Gesichter. Übergriffe zeigen sich in Form von verbaler, körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt. Das können zum Beispiel gemeine Sprüche sein, Beleidigungen, Belästigungen oder Drohungen. Manchmal sind solche Übergriffe für Außenstehende kaum wahrnehmbar. Es können irritierende Blicke sein oder ein diffuses Gefühl, dass bestimmte Personengruppen ausgeschlossen werden oder nur eingeschränkten Zugang zu einem Ort oder bestimmten Ressourcen haben. Diskriminierung zeigt sich im direkten zwischenmenschlichen Verhalten und/oder durch strukturell verankerte Ungleichbehandlung. Nicht jede Diskriminierung passiert bewusst oder absichtlich. Deswegen ist sie jedoch nicht weniger rassistisch oder diskriminierend.
Privilegierte Personen erleben in unserer Gesellschaft weniger Diskriminierung. Privilegiert sind Personen etwa durch ihre Hautfarbe, ihr Alter, ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung. Manche Menschen haben eine bevorzugte Stellung durch ihre Ethnie, ihren Glauben, ihre Weltanschauung oder durch physische und psychische Fähigkeiten. Ein Privileg kann ebenso die soziale Klassen- bzw. Schichtzugehörigkeit sein, der Bildungs- oder sprachliche Hintergrund sowie der Beruf bzw. die berufliche Stellung in einer Organisation. Dadurch haben manche Menschen zum Teil von Geburt an mehr Einfluss und Handlungsmöglichkeiten in vielen Bereichen des Lebens als andere. Es ist daher wichtig, sich mit den eigenen Privilegien und den Privilegien der anderen zu beschäftigen, um nicht zu Diskriminierung beizutragen.
Was umfasst Awareness-Arbeit (nicht)? / Risikoanalyse
Auf der Basis dieses breiten Diskriminierungsbegriffs umfasst Awareness-Arbeit Prävention und Aufklärung, Intervention, Unterstützung von Betroffenen und die Überprüfung der Wirksamkeit des Awareness-Konzepts.
Damit grenzt sich Awareness-Arbeit klar von der Arbeit der Security ab. Ebenso umfasst Awareness-Arbeit nur bedingt Unterstützung bei psychischen Problemen, sie ist keine Therapie (dafür gibt es ausgebildete Stellen). Auch ersetzt Awareness-Arbeit nicht die ggf. gebotene und langfristige juristische Aufarbeitung von Vorfällen nach rechtsstaatlichen Prinzipien.
Stattdessen positioniert sich Awareness-Arbeit ihrem Selbstverständnis nach klar gegen jede Form von Diskriminierung. Sie orientiert sich an einem barrierefreien/barrierearmen und niederschwelligen Anspruch. Awareness-Arbeit ist emanzipatorisch, feministisch, queer, rassismuskritisch, anti-faschistisch und anti-patriarchal.
Im deutschsprachigen Raum steht der Begriff deswegen für eine Haltung und Praxis, die Diskriminierung und Gewalt entgegenwirkt und Konsens-basiertes Handeln fördert. Es geht darum, sich gegenseitig zu unterstützen und einen Raum zu schaffen, in dem sich alle wohlfühlen können und in dem keinerlei Übergriffe oder diskriminierendes Verhalten geduldet werden.
Wichtig ist: Diskriminierung kann überall auftreten – auch in grundsätzlich aufgeklärten Kreisen. Sie ist Zeichen von Missständen in der Gesellschaft. Wir sind alle in einem historisch u.a. rassistischen, sexistischen System sozialisiert und haben vieles unbewusst verinnerlicht. Kein Raum ist per se diskriminierungsfrei – auch nicht eine Kulturinstitution wie die ARGEkultur. Das Risiko für Diskriminierung ist hier so hoch wie auch an anderen Orten. Awareness ist deswegen auch nicht nur als Aufgabe einiger weniger zu verstehen, sondern als grundlegende Haltung und gemeinsame Verantwortungsübernahme. Sie geht mit einer Verantwortung von allen für alle einher.
1.2. Prinzipien
Die ARGEkultur bekennt sich klar zur Notwendigkeit von Awareness-Arbeit und hat sich daher dazu entschieden, ein Awareness-Konzept zu verfassen und umzusetzen.
Zu Beginn der Erarbeitung des Awareness-Konzepts haben wir uns auf fünf grundlegende Prinzipien geeinigt, in deren Rahmen Awareness an der ARGEkultur gelebt werden soll. Diese fünf Prinzipien entsprechen auch dem aktuellen Diskurs zum Thema Awareness.
- Konsens und Zustimmung
Wir respektieren die individuellen Grenzen der anderen. Diese Regel ist die Basis des gemeinsamen Miteinanders. Es gilt: Nein heißt immer Nein! Und nur ein Ja bedeutet Ja! - Parteilichkeit und Definitionsmacht – Im Umgang mit akuten Vorfällen bzw. in der direkten Krisenintervention liegt der Fokus klar auf der betroffenen Person – Solidarität steht für uns an erster Stelle. Wo ein Übergriff beginnt, bestimmt immer die betroffene Person. Sie hat ebenso das Recht zu entscheiden, wie es für sie nach einem Vorfall weitergeht.
- Vertraulichkeit und Anonymität
Wir stellen sicher, dass für Mitarbeiter*innen, Künstler*innen und Kooperationspartner*innen sowie Besucher*innen vertrauliche Ansprechstrukturen vorhanden sind. Das heißt, dass Vorfälle anonym bleiben und keine weiteren Stellen von dem Vorfall oder der Beschwerde erfahren (außer, wenn es von der betroffenen Person anders gewünscht wird). - Transparenz und Verlässlichkeit
Das Awareness-Konzept der ARGEkultur ist öffentlich einsehbar und gut wahrnehmbar platziert. Wir machen transparent, an wen sich Betroffene oder Beobachter*innen mit Unterstützungsbedarf, einer Beschwerde oder einem Feedback wenden können. Wir vermitteln, dass die Awareness-Prinzipien immer eingehalten werden. Ebenso kommunizieren wir offen, welche Konsequenzen diskriminierendes Verhalten hat. - Fehler- und Lernkultur
Wir helfen uns gegenseitig, Umgangsweisen damit zu finden, wenn gesellschaftliche Unterdrückungsmechanismen sich in unser Verhalten einschleichen. Wir sind dazu bereit, mehr darüber zu lernen und die ARGEkultur als Ort für möglichst alle beständig weiterzuentwickeln. Zu dieser solidarischen Praxis gehört auch eine fehlerfreundliche Kultur, denn Awareness ist ein Lernprozess – keine Person ist perfekt. An der ARGEkultur gibt es deswegen ein ehrliches Bewusstsein dafür, dass Fehler passieren werden – wir bemühen uns um einen schnellen und guten Umgang mit Fehlern und übernehmen Verantwortung für unser Handeln.
1.3. Prozess
Auf der Basis dieser fünf Prinzipien hat die ARGEkultur einen mehrstufigen Prozess zur Erarbeitung und anschließenden Umsetzung des Awareness-Konzepts eingeleitet – unter der Beteiligung möglichst vieler Mitarbeiter*innen der ARGEkultur.
Am Beginn standen Workshops u.a. der Beratungsstelle vera*, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und ein Training der Beratungsstelle für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit ZARA. In der Folge bildeten sich aus dem Team der ARGEkultur zwei Arbeitsgruppen zu wesentlichen Teilbereichen der Awareness-Arbeit heraus. Eine Gruppe befasste sich mit dem Bereich Team
(*), die andere mit dem Bereich
Veranstaltungsprogramm
.
In der Arbeitsgruppe zum Bereich Veranstaltungsprogramm
wurde im Laufe des Jahres 2024 der Verhaltenskodex entwickelt. Außerdem erarbeitete die Gruppe in mehreren Sitzungen das Awareness-Konzept für den Bereich Veranstaltungsprogramm – u.a. auch durch die Beschäftigung mit Best-Practice-Beispielen aus dem Kulturbereich und in Austausch mit Kooperationspartner*innen der ARGEkultur. Dieser Bereich ist seit Oktober 2025 bei allen entsprechenden Veranstaltungen im Einsatz.
Der Abschnitt Kinder- und Jugendschutz
(2.5) wurde im Herbst 2026 gemäß den Fördervorgaben des Bundes (BMWKMS) ergänzt.
(*) Der Bereich Team ist ausschließlich Bestandteil der internen Version des Awareness-Konzepts und wird hier nicht weiter vertieft.
2. Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex richtet sich an alle Personen, die sich in der ARGEkultur – gemeint ist hier das Haus an der Ulrike-Gschwandtner-Straße – aufhalten; also an Mitarbeiter*innen, Künstler*innen und Kooperationspartner*innen sowie Besucher*innen und Hausnutzer*innen der ARGEkultur (inkl. Mitglieder und Voll-Mitglieder des Vereins ARGEkultur). Der Verhaltenskodex beschreibt, welches Verhalten wir uns in der ARGEkultur wünschen und ergänzt damit das Leitbild, in dem Werte und Selbstverständnis festgehalten sind, und die Hausordnung der ARGEkultur. Der Verhaltenskodex hat ausschließlich appellativen Charakter und ist rechtlich nicht bindend.
Was uns wichtig ist und wozu wir uns bekennen
Die ARGEkultur ist ein Ort des dialogischen Miteinanders sowie der kritischen Auseinandersetzung. Sie verortet sich inmitten der (Stadt-)Gesellschaft und ist ein Ort, an dem Vielfalt, Respekt und Solidarität gelebt werden. Deswegen setzen wir uns auf allen betrieblichen Ebenen umfassend und bewusst für Barrierefreiheit und Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit ein (siehe auch Leitbild der ARGEkultur).
Aus diesem Verständnis heraus gestalten wir seit vielen Jahren unsere tägliche Praxis und verschriftlichen diese nun erstmals in einem wertebasierten Verhaltenskodex. Dieser ist Teil der Awareness-Arbeit an der ARGEkultur und verdeutlicht, welches Verhalten wir uns hier wünschen. Unser Ziel ist es auch weiterhin, ein tolerantes, konsensbasiertes und diskriminierungssensibles Miteinander zu stärken und zu fördern.
Awareness an der ARGEkultur ist somit Haltung und Praxis: Einen achtsamen Umgang miteinander zu pflegen bedeutet für uns, dass wir gewissenhaft mit unserer Verantwortung umgehen. Wir lernen miteinander und voneinander und wir unterstützen uns gegenseitig. Wir agieren machtkritisch und sind uns der ungleichen Verteilung von Privilegien bewusst. Awareness-Arbeit verlangt von uns die Fähigkeit zur Selbstreflexion und Kommunikation, sie erfordert Empathie und Courage.
Lasst uns ein Safer Space sein – Regeln für das Miteinander
Damit die ARGEkultur auch weiterhin ein Safer Space bleibt, braucht es viele. Mit dem Begriff Safer Space werden soziale Räume bezeichnet, die möglichst diskriminierungsarm und inklusiv sind. Wenn Menschen in der ARGEkultur diskriminierendes Verhalten erleben, treffen sie auf eine unterstützende Struktur, die ihnen bei der Bewältigung des Erlebten behilflich ist. Safer Spaces müssen durch alle Anwesenden und Verantwortlichen kontinuierlich hergestellt werden. Daher tragen wir alle gemeinsam dazu bei, dass sich viele unterschiedliche Personen in der ARGEkultur willkommen und respektiert fühlen.
Der wertebasierte Verhaltenskodex richtet sich deswegen an alle Mitarbeiter*innen, Künstler*innen und Kooperationspartner*innen sowie Besucher*innen und Hausnutzer*innen der ARGEkultur – unabhängig von der gesellschaftlichen Position (Macht, Alter, Geschlecht usw.) oder vom Grund des Aufenthalts in der ARGEkultur.
Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Diskriminierung (rassistisches, sexistisches, ableistisches usw. Verhalten) keinen Platz in der ARGEkultur hat. Bitte trage auch du zu einem diskriminierungssensiblen, inklusiven, respektvollen und solidarischen Umgang miteinander bei.
- Verhalte dich anderen gegenüber respektvoll – Dabei spielt es keine Rolle, welches Geschlecht Personen haben, ob sie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen mitbringen oder welche äußeren oder (vermeintlich) kulturellen Merkmale sie zeigen. Auch Name, Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, soziale Herkunft sowie sexuelle Orientierung oder Identität dürfen niemals zu Ausgrenzung oder Abwertung führen.
- Respektiere die individuellen Grenzen anderer. Bedenke: Jede Person hat andere Grenzen. Dein Verhalten kann bei deinem Gegenüber eine andere Wirkung haben als beabsichtigt. Wo ein Übergriff beginnt, bestimmt immer die betroffene Person. Das gilt auch für künstlerische Prozesse.
- Missbrauche die Freiräume der Kunst nicht. Grundlage jedes (künstlerischen) Arbeitsprozesses muss ein diskriminierungssensibles und angstfreies Arbeitsklima sein.
- Denke immer daran: Nur
Ja
heißtJa
. EinVielleicht
oder auch keine Antwort bedeutet nichtJa
. - Wir alle machen Fehler. Und Fehler sind in der ARGEkultur ausdrücklich erlaubt. Wenn Personen z.B. diskriminierende Sprache oder Denkweisen verwenden, versuche bitte, sie durch konstruktive Kritik darauf aufmerksam zu machen. Wenn Menschen konstruktive Kritik an dich richten: Sei dafür offen und höre zu.
- Benutze gendersensible Sprache. Vermeide das generische Maskulinum. Damit ist die verallgemeinernde männliche Anrede gemeint. Also zum Beispiel: Künstler statt Künstler*in. Frage bei Unsicherheit nach, wie dein Gegenüber angesprochen werden will.
- Beobachtest du Diskriminierung oder unangemessenes Verhalten? Dann versuche, aktive Schritte zu unternehmen: Frage die betroffene Person, ob sie Unterstützung braucht und respektiere ihre Entscheidung. Hole gegebenenfalls Hilfe.
Bei allem gilt: Übernimm Verantwortung für dein eigenes Handeln. Hinterfrage und ändere gegebenenfalls dein Verhalten. Beachte: Die betroffene Person ist nicht dafür verantwortlich, dich emotional zu entlasten. Rede stattdessen mit anderen darüber. Informiere dich, was Diskriminierung ist und wie du sie vermeiden kannst. Gleichermaßen gilt aber auch: Nimm auch deine eigenen Grenzen wahr und achte auf dich. Solltest du dich nicht wohlfühlen, über deine Grenze gehen oder nicht wertgeschätzt werden: Nimm das ernst, du kennst dich am besten.
3. Veranstaltungsprogramm
3.1. Geltungsbereich
Der folgende Abschnitt des Awareness-Konzepts bezieht sich auf das Veranstaltungsprogramm der ARGEkultur. Die hier festgehaltenen Regelungen greifen bei allen Eigen- und Koveranstaltungen der ARGEkultur – unabhängig von Art oder Größe der Veranstaltung. Bei Koveranstaltungen ist das Awareness-Konzept stets Vertragsbestandteil.
Weiterhin gelten die folgenden Ausführungen bei allen Eigen- und Koveranstaltungen in der ARGEkultur. Auswärtsspiele an anderen Spielorten (SZENE, Salzburg Congress usw.) sind davon nicht betroffen. Eine Ausweitung (von Teilen) des Konzepts auf weitere Spielorte wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Für Gastveranstaltungen – ob als Teil des öffentlichen Programms oder als geschlossene Veranstaltungen – gelten die jeweiligen Awareness-Konzepte der Gastveranstalter*innen. Der Einsatz eines derartigen Konzepts ist zukünftig verpflichtend. Bei Bedarf kann auch das Awareness-Konzept der ARGEkultur dafür genutzt werden.
Auf die künstlerischen Inhalte des Veranstaltungsprogramms hat das Awareness-Konzept keinen Einfluss. Diese sind gemäß dem Leitbild der ARGEkultur von der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Es liegt in der kuratorischen Sorgfalt und Verantwortung der Künstlerischen Geschäftsführung und der Dramaturgie, dass die künstlerischen Inhalte den Werten der ARGEkultur entsprechen.
Der folgende Abschnitt des Awareness-Konzepts stellt diejenigen Maßnahmen dar, welche die ARGEkultur unmittelbar vor, während oder nach einer Veranstaltung ergreift, um Diskriminierung zu vermeiden oder Betroffene zu unterstützen.
3.2. Personal
Einteilung
Es gibt bei Veranstaltungen neben dem vorhandenen Personal kein von der ARGEkultur zusätzlich gestelltes Personal als Awareness-Team. Stattdessen werden im Vorfeld zwei Mitarbeiter*innen pro Veranstaltung (Generaldienst, Abenddienst, Ordner*innen) als zuständige Awareness-Mitarbeiter*innen bestimmt. Es handelt sich dabei idealerweise um eine weiblich und eine männlich gelesene Person. Ausnahmen von dieser Zwei-Personen-Regel sind nur bei geringem Personalschlüssel möglich (z.B. bei Veranstaltungen im Studio). Außerdem geschieht die Einteilung der Ordner*innen auf freiwilliger Basis.
Ansprechbar- und Sichtbarkeit
Bei Veranstaltungen sind im Bedarfsfall grundsätzlich alle Mitarbeiter*innen der ARGEkultur ansprechbar: Generaldienst, Abenddienst, Ordner*innen, Infopoint, gegebenenfalls auch Bar-Personal des ARGE Beisl. Sie verweisen dann auf die beiden zuständigen Mitarbeiter*innen, die mit der konkreten Awareness-Arbeit betraut sind. Aus diesem Grund sind diese Mitarbeiter*innen auch nicht gesondert als Awareness-Mitarbeiter*innen gekennzeichnet (z.B. durch Warnwesten, Shirts, Badges, Buttons). Ob eine gesonderte Kennzeichnung zukünftig benötigt wird, wird im Rahmen einer Evaluation überprüft (siehe unten).
Schulungen und Trainings
Die Mitarbeiter*innen der ARGEkultur erhalten Schulungen zum Awareness-Konzept und für den Umgang mit Betroffenen. Dazu werden auch externe Trainer*innen hinzugezogen.
Kommunikation
Bei Veranstaltungen erfolgt die Kommunikation der Mitarbeiter*innen der ARGEkultur mit den zuständigen Awareness-Mitarbeiter*innen vor allem via Funkgerät. Allen Mitarbeiter*innen stehen darüber hinaus die Dienst- und/oder Privatnummern aller relevanten Mitarbeiter*innen zur Verfügung (Geschäftsführung, Generaldienste, Abenddienste).
Vertretung
Möglicherweise kommt es durch die Awareness-Tätigkeit eines*einer Mitarbeiter*in zu Abwesenheiten an bestimmten Positionen im Haus. In diesem Fall ersetzt zunächst der eingeteilte Abenddienst nach Möglichkeit diese Position. Ist der Abenddienst an anderer Stelle eingesetzt, besetzt vorrangig der*die im Stiegenhaus positionierte Ordner*in zeitweise die unbesetzte Position, nachrangig der Generaldienst.
Externe Awareness-Teams
Es ist möglich, dass Koveranstaltungs-Partner*innen ihre eigenen Awareness-Teams in die ARGEkultur mitbringen. Zum Teil ist dies erwünscht oder auch erforderlich. Externe Awareness-Teams unterstützen die zuständigen Mitarbeiter*innen der ARGEkultur. Das Awareness-Konzept der ARGEkultur ist dabei stets vorrangig und handlungsleitend. Es bildet den Rahmen für die unterstützende Arbeit externer Awareness-Teams. Weisungsbefugt sind in jedem Fall nur die Mitarbeiter*innen der ARGEkultur, also Generaldienste, Abenddienste und Geschäftsführung. Dies gilt sowohl für Weisungen gegenüber dem hauseigenen Personal als auch gegenüber externen Securities. Ferner sind nur der Generaldienst (oder dessen Vertretung) und die Geschäftsführung der ARGEkultur berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Im Falle externer Awareness-Teams sind rechtzeitige vorherige Absprachen zwischen der ARGEkultur (Künstlerische Geschäftsführung, Künstlerisches Betriebsbüro, verantwortlicher Generaldienst) und dem*der Koveranstaltungs-Partner*in verpflichtend. Ebenso verpflichtend sind eine Besprechung und eine gemeinsame Hausrunde direkt vor der jeweiligen Veranstaltung (zusammen mit gegebenenfalls anwesenden externen Securities).
3.3. Rückzugsräume und Notfallboxen
Die einzelnen Veranstaltungen unseres Programms haben verschiedene Anforderungen und Gegebenheiten. Deshalb gibt es keinen einheitlich definierten Rückzugsraum, den die zuständigen Mitarbeiter*innen mit Betroffenen in allen Fällen aufsuchen. Stattdessen werden mehrere Räume benutzt:
- Erste Anlaufstelle für Zwischenfälle bei Veranstaltungen im Studio ist das Produktionsbüro im Untergeschoss.
- Erste Anlaufstelle bei Veranstaltungen im Saal ist der Generaldienst-Kobel im Erdgeschoss.
- Braucht die betroffene Person Ruhe, wird sie ins zweite Obergeschoss gebracht. Mögliche Rückzugsräume sind hier die Küche oder das Büro von Künstlerischer Geschäftsführung / Dramaturgie. Diese Räume sind auch Anlaufstelle bei anderen schwierigen Situationen.
Um den betroffenen Personen schnell und mobil helfen zu können, gibt es im Haus drei Notfallboxen an folgenden Orten:
- Notfallbox Untergeschoss im Produktionsbüro
- Notfallbox Erdgeschoss im Generaldienst-Kobel
- Notfallbox zweites Obergeschoss im Büro Künstlerische Geschäftsführung / Dramaturgie
Eine weitere vierte Box steht als Reservebox im Getränkelager. Die Generaldienste überprüfen die Boxen ein- bis zweimal pro Jahr auf Haltbarkeitsdaten. Entnimmt ein*e Awareness-Beauftragte*r Inhalte aus der Box, wird dies auf der GD-Checkliste für die jeweilige Veranstaltung vermerkt – die entnommenen Inhalte werden anschließend vom Nutzer*innen-Service nachgekauft und nachgefüllt.
3.4. Inhalt Notfallbox
- Spucktüte
- Ohrenstöpsel
- Tampons und Binden
- 2 x Wasserflasche ohne Sprudel
- Cola
- Traubenzucker, Müsliriegel (glutenfrei, keine Nüsse)
- Erste-Hilfe-Zubehör
- Einweghandschuhe
- Taschentücher
- Sicherheitsnadeln
- Kaugummi
- Desinfektionsmittel
- Helfer*innen-Leitfaden für Ordner*innen
- 2 Kugelschreiber
- Gedächtnisprotokoll-Vorlage für Betroffene
- Handzettel mit Notrufen und Beratungsstellen
- Decke
- Inventarliste
Diverse Handyladekabel und Netzteile liegen im GD-Kobel bereit und sind nicht Teil der Boxen.
3.5. Kommunikation
Im Folgenden ist die öffentliche Kommunikation des Awareness-Konzepts beschrieben. Nicht gemeint sind hier interne Kommunikationsabläufe bei Vorfällen und dergleichen.
Der Slogan, mit der die Awareness-Arbeit der ARGEkultur in allen Medien kommuniziert wird, lautet: Lasst uns ein Safer Space sein
. Die visuelle Gestaltung der Kampagne zur Awareness-Arbeit orientiert sich an der Kampagne zum Hausgeburtstag der ARGEkultur 20 JAHRE NEU (Herbst 2025).
Die ARGEkultur produziert übersichtliche Plakate mit allen Informationen und Kontaktdaten, die für die Besucher*innen wichtig sind. Diese Plakate werden an allen für Veranstaltungen relevanten Orten in der ARGEkultur platziert.
- auf der rechten Saal-Tür (linker Flügel, innen und außen)
- auf der Studio-Tür
- bei beiden Veranstaltungsbars
- auf der Plakatwand im Gang im Erdgeschoß
- Eingang tanz_house Studio
- in beiden Backstage-Räumen
- in/bei den Toiletten im Untergeschoß
- etc.
Die Plakate hängen dauerhaft an den definierten Orten. Bei Gastveranstaltungen werden die Plakate jedoch abgehängt und direkt nach der Veranstaltung wieder aufgehängt. Zuständig dafür ist der eingeteilte Generaldienst. Nutzen Gastveranstaltungen das Awareness-Konzept der ARGEkultur, bleiben die Plakate hängen.
Darüber hinaus wird auch der Verhaltenskodex in voller Länge an mehreren Orten in der ARGEkultur dauerhaft ausgehängt, z.B. am Infopoint, in der Glasvitrine im Gang, im Studio-Foyer und in beiden Backstage-Räumen. Der Verhaltenskodex bleibt auch bei Gastveranstaltungen an den definierten Orten hängen.
Infoscreen/Einlassvideo
Sowohl am Infoscreen im Eingangsbereich als auch im Einlassvideo im Saal werden Slides zur Awareness-Arbeit der ARGEkultur gezeigt. Die Slides orientieren sich in Inhalt und Ästhetik an den Plakaten.
Website
Das Awareness-Konzept wird auf der Website der ARGEkultur mit einer eigenen Subseite kommuniziert. Ein Link dazu findet sich auf der Startseite. Die Subseite enthält u.a. den Verhaltenskodex und weitere Materialien, Texte und Links zum Thema. Für Kooperations-Partner*innen gibt es außerdem einen Link zum Download der Kurzversion des Awareness-Konzepts und zwar unter Service
.
Newsletter
In jedem Newsletter wird der oben genannte Slogan genannt und auf die Subseite verlinkt – gegebenenfalls mit einem kurzen Begleittext.
Social Media (Instagram, Facebook)
Das Awareness-Konzept der ARGEkultur und dessen Umsetzung wird regelmäßig auf deren Social-Media-Kanälen thematisiert. Verpflichtende Hashtags bei allen Postings sind #saferspace #awareness #argekultur und #esgehtumuns. Dies betrifft Beiträge, Stories, Reels usw.
Moderation
Bei Veranstaltungen kann es sinnvoll sein, dass die Moderation oder andere Beteiligte das Awareness-Konzept auf der Bühne ankündigen. Das genaue Wording ist in diesen Fällen unmittelbar vor der Veranstaltung direkt mit den damit betrauten Personen zu besprechen.
3.6. Betreuung von Betroffenen vor Ort / Erfassung von Fällen / Evaluation
Betreuung von Betroffenen vor Ort
Gemeint ist damit die notwendige Unterstützung von betroffenen Personen für die Dauer ihres Aufenthalts in der ARGEkultur durch die mit der Awareness-Arbeit betrauten Mitarbeiter*innen.
Der besonnene und ruhige Umgang mit Betroffenen wird den Mitarbeiter*innen in spezifischen Trainings vermittelt. Darüber hinaus gibt es einen schriftlichen Helfer*innen-Leitfaden. Für eine weitere Aufarbeitung von Vorfällen zu einem späteren Zeitpunkt wenden sich Betroffene an entsprechende Fachstellen und Beratungseinrichtungen – entsprechende Infomaterialien bekommen sie ausgehändigt.
Erfassung von Fällen (1)
Erfassung von Fällen meint einerseits die Dokumentation von Vorfällen bei Veranstaltungen. Diese erfolgt erst nach Rücksprache mit den Betroffenen. Andererseits meint Erfassung die Kommunikation dieser Vorfälle an die (bis auf weiteres) zuständigen Mitarbeiter*innen. Konkret sind dies die Künstlerische Geschäftsführung und das Künstlerisches Betriebsbüro.
Dokumentation und Kommunikation erfolgen mehrstufig:
- Für die Dokumentation von Fällen wird den Betroffenen die Vorlage für ein Gedächtnis-Protokoll ausgehändigt. Das Gedächtnis-Protokoll dient der betroffenen Person zur Dokumentation ihres subjektiven Erlebens und verbleibt bei dieser (für eine mögliche weitere Verwendung z.B. bei Beratungen oder Verfahren). Auf Basis derselben Vorlage erstellen auch die Awareness-Mitarbeiter*innen der ARGEkultur ein Gedächtnisprotokoll und behalten dieses zur weiteren Verwendung.
- Zur Kommunikation von Vorfällen ist ein Eintrag auf der Generaldienst-Checkliste (bzw. auf dem Feedback-Bogen) zu machen. Ausführlichere Beschreibungen des Vorfalls an die Künstlerische Geschäftsführung oder an das Künstlerische Betriebsbüro können zusätzlich in E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Sprachnachrichten erfolgen. Die kommunizierten Fälle werden bei Bedarf separat mit den involvierten Mitarbeiter*innen oder im Rahmen der Dispo-Sitzung besprochen und weiterbearbeitet.
Erfassung von Fällen (2)
Mit Erfassung von Fällen ist andererseits auch dasjenige Prozedere gemeint, das sich in Gang setzt, wenn der ARGEkultur Fälle außerhalb von oder nach Veranstaltungen gemeldet werden. Von Diskriminierung betroffene Personen können sich nachträglich an die E-Mail-Adresse awareness@argekultur.at wenden. Diese E-Mails werden an die Künstlerische Geschäftsführung weitergeleitet.
Evaluation
Evaluation meint die Überprüfung der Wirksamkeit der Awareness-Maßnahmen und deren Weiterentwicklung.
Eine Evaluierung des Konzepts durch die Mitarbeiter*innen der ARGEkultur findet mindestens halbjährlich oder bei akutem Bedarf statt. Grundlage der Evaluierungen sind die Generaldienst-Berichte zu den einzelnen Veranstaltungen und die Protokolle der internen Dispo-Sitzungen. Sollte es nachträgliches Feedback von Koveranstaltungs-Partner*innen geben, können sich diese ebenfalls an awareness@argekultur.at wenden.
4. Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche sind eine der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen. Darüber hinaus sind manche Kinder und Jugendliche z.B. aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, sozialem Status oder sexueller Orientierung höheren Diskriminierungs- und Gewalt-Risiken ausgesetzt bzw. erleben mehr Schwierigkeiten beim Suchen nach Hilfe. Daher betrachtet die ARGEkultur das Thema Kinder- und Jugendschutz als festen Bestandteil ihrer Awareness-Arbeit. Ziel ist ein sicherer Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche geschützt, respektiert und ernst genommen werden und ihre Teilhabe aktiv gestärkt wird.
4.1. Rechtlicher Rahmen
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt, sind auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene in verschiedenen Konventionen und Gesetzen verankert, insbesondere in Gesetzen zum Kinder- und Jugendgewaltschutz. Im Folgenden sind die für die ARGEkultur wichtigsten Regelungen genannt.
Internationale Ebene
UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)
Die UN-Kinderrechtskonvention definiert jeden Menschen als Kind, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, es sei denn, dass das jeweils geltende nationale Recht eine frühere Volljährigkeit festlegt
. Sie – sowie drei Zusatzprotokolle (Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend erstens die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, zweitens den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie sowie drittens ein Mitteilungsverfahren) – enthält vier Grundprinzipien: das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes. Zentrale Inhalte sind Artikel 12 (Recht von Kindern, ihre Meinung in sie betreffenden Angelegenheiten zu äußern und angemessen berücksichtigt zu werden), Artikel 19 (Schutz von Kindern vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und Vernachlässigung) und Artikel 34 (Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch).
Österreich hat die Konvention 1992 ratifiziert und sich damit völkerrechtlich dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Insofern bildet sie den übergeordneten Bezugsrahmen des Kinderschutzes an der ARGEkultur.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Als europaweit gültige Verordnung regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ergänzend dazu gelten die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Zentrale Inhalte sind u.a. Themen wie Einwilligungsalter, Informationspflicht, Datensparsamkeit und Löschung von Daten. Nach Erwägungsgrund 38 DSGVO genießen Kinder einen erhöhten Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Nationale Ebene
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte)
Dieses Gesetz verankert wichtige Kinderrechte in der Bundesverfassung. Insbesondere wird klargestellt, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. Zentrale Inhalte sind das Recht auf Schutz vor Gewalt (körperlicher, seelischer, sexualisierter Gewalt), das Recht auf Fürsorge und gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten und der Vorrang des Kindeswohls in Gesetzgebung und Verwaltung.
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013)
§ 37 B-KJHG dieses Gesetzes regelt die Meldepflicht. Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im beruflichen Kontext muss unverzüglich eine schriftliche Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen – dies ist relevant für Einrichtungen, aber auch freiberuflich Tätige, die Kinder und Jugendliche betreuen oder unterrichten.
Strafgesetzbuch (StGB)
Verschiedene Bestimmungen im StGB sind relevant für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zu erwähnen sind § 92 StGB (körperliche oder seelische Gewalt), § 105 StGB (Nötigung), § 107c StGB (Cyber-Mobbing), § 205a StGB (Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung), § 207a StGB (Pornografische Darstellungen Minderjähriger), § 208 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen).
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Im ABGB werden u.a. allgemeine Grundsätze zwischen Eltern und Kindern geregelt (§ 137 ff ABGB). Relevant sind auch Haftungsfragen hinsichtlich der Aufsichtspflicht in § 1308 ff ABGB.
Regionale Ebene
Jugendschutzgesetz des Bundeslands Salzburg
Für Salzburg gilt das Salzburger Jugendschutzgesetz. Dieses regelt u.a. Altersgrenzen für Aufenthaltszeiten in der Öffentlichkeit, den Besuch öffentlicher Theater- und Filmaufführungen, Jugendzulässigkeit von Theater- und Filmaufführungen, Regelungen über Alkoholkonsum und Tabakwaren, Begleitregelungen, Ortsverbote.
4.2. Risikoanalyse
Generell gilt auch beim Kinder- und Jugendschutz der Grundsatz: Kein Raum ist per se diskriminierungsfrei (siehe Kap. 1.1). Daher ist das Risiko für Kinder und Jugendliche in der ARGEkultur genauso gegeben wie in anderen Bereichen der Gesellschaft und bedarf daher besonderer Beachtung.
In der ARGEkultur nehmen Kinder und Jugendliche eine zweifache Rolle ein: als Besucher*innen und/oder als Mitwirkende/Künstler*innen. Als Veranstalterin wendet sich die ARGEkultur nicht nur an erwachsene Personen, sondern immer wieder auch an ein jüngeres, minderjähriges Publikum (fünf bis max. zehn Prozent der Besucher*innen). Außerdem fördert die ARGEkultur laut ihrem Kulturauftrag partizipatorische Zugänge zu und breite Teilhabe an Kultur. Diese wenden sich häufig ebenfalls an Kinder und Jugendliche.
Aufgrund dieser Ausgangslage ergibt sich ein spezifisches Risiko für Diskriminierung von und Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Die ARGEkultur arbeitet v.a. im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zumeist in Kooperation mit Partner*innen (z.B. Schulen, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen). Das heißt, dass i.d.R. sowohl bei Veranstaltungen als auch bei Proben, Kursen und anderen Formaten, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen, Mitarbeiter*innen der jeweiligen Kooperationspartner*innen als Betreuungspersonen anwesend sind. Diese Personen sind in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz speziell geschult. Zudem sind sie nicht Teil der ARGEkultur und als externe Beobachter*innen und Betreuungspersonen nicht Teil der internen Strukturen. Ferner ermöglicht diese Struktur, dass stets genügend Betreuungs- und Aufsichtspersonal vorhanden ist. Daher sind die Risiken vor allem für sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und strukturelle Gewalt als eher gering einzuschätzen.
Gering bis mittel sind die Risiken für körperliche Gewalt, psychische Gewalt und – mit Einschränkungen – für digitale Gewalt zu bewerten:
- Risiko für körperliche Gewalt besteht v.a. im Rahmen von Proben, Kursen und anderen partizipativen Formaten. Hier kann es zu Körperkontakt kommen (z. B. bei künstlerischen Arbeiten mit Bewegungselementen) – und damit zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für physische Gewalt, ungewollten Körperkontakt oder Übergriffe.
- Risiko für psychische Gewalt besteht ebenfalls v.a. bei Proben, Kursen und anderen partizipatorischen Formaten (z.B. im Rahmen von künstlerischen Prozessen), aber auch im Rahmen von Veranstaltungen. Hier können unreflektierte Kommentare, Wertungen, Zurechtweisungen oder ungleiche Machtverhältnisse auf Kinder und Jugendliche belastend wirken.
- Risiko für digitale Gewalt besteht in erster Linie bei der Verbreitung von Foto-, Audio- und Videoaufnahmen in sozialen Medien. Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen werden ggf. beim Ticketkauf erhoben.
4.3. Geltungsbereich
Grundsätzlich gilt auch bei allen Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen der Verhaltenskodex (Kapitel 2).
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (als Besucher*innen wie Mitwirkende) gelten die in Kapitel 3 (Veranstaltungsprogramm) beschriebenen Regeln. Gastveranstaltungen sind hierbei explizit ausgenommen. Hier liegt der Kinder- und Jugendschutz bei den jeweiligen Gastveranstalter*innen.
Raumnutzungen
Sind bei Raumnutzungen (Kurse, Proben etc. durch externe Nutzer*innen ohne Anwesenheit von Mitarbeiter*innen der ARGEkultur) Kinder und Jugendliche zugegen, liegt der Kinder- und Jugendschutz ausschließlich bei den jeweiligen externen Nutzer*innen.
Sind bei Raumnutzungen mit Kindern und Jugendlichen jedoch Mitarbeiter*innen der ARGEkultur zugegen – z.B. für Proben oder Workshops für Veranstaltungen –, dann liegt der Kinder- und Jugendschutz sowohl bei der ARGEkultur als auch bei ggf. anwesenden Mitarbeiter*innen von Kooperationspartner*innen (z.B. Schulen, Bildungs-, Freizeiteinrichtungen usw.). Bei Involvierung von Mitarbeiter*innen der ARGEkultur in derartige kreative Prozesse gelten die Regeln des Kinder- und Jugendschutzes allerdings nicht nur in Bezug auf die Räumlichkeiten der ARGEkultur, sondern auch im Hinblick auf externe Räumlichkeiten (z.B. im Rahmen von Workshops bei Kooperationspartner*innen, Besuchen in Schulen und Bildungseinrichtungen) und ebenso auf die zeitliche Dauer des jeweiligen Gesamtprojekts. Gemeint sind damit explizit auch Vor- und Nachbereitungsphasen mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen außerhalb der konkreten Zeiten von Proben, Kursen etc.
4.4. Maßnahmen
Die ARGEkultur setzt bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Prävention, Partizipation und klare Strukturen. Dabei gilt das Leitprinzip: Das Wohl der Kinder und Jugendlichen hat Vorrang.
Allgemeine betriebliche Maßnahmen
Personal
- Bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen, in deren Aufgabenbereich der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen fällt, wird auf entsprechende Kompetenzen und Qualifikationen im Umgang mit Minderjährigen geachtet. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird geprüft.
- Alle Mitarbeiter*innen werden im Hinblick auf das Awareness-Konzept und somit auch auf den Kinder- und Jugendschutz geschult. Im Sinne des Gewaltschutzes stehen dabei Sensibilisierung für Machtverhältnisse, wertschätzende und kinder- bzw. jugendgerechte Kommunikation (z.B. keine sexualisierte Sprache, Vermeidung von Ironie oder Sarkasmus) und die Vermeidung von unnötigem Körperkontakt im Fokus.
- Der Erwerb von zusätzlichen, den Kinder- und Jugendschutz betreffenden Qualifikationen durch Mitarbeiter*innen wird betrieblich ermöglicht.
- Regelmäßige Meetings wie Dispo- oder Teamsitzungen bieten Reflexionsräume auch für Themen des Kinder- und Jugendschutzes.
- Bei Bedarf wird externe Expertise, z.B. von Fachstellen, zu Rate gezogen.
- Die ARGEkultur benennt eine mit Kinder- und Jugendschutz beauftragte Person, die sich um konkrete Fälle kümmert, und installiert ein spezifisches Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche (s.u.).
Räumlichkeiten
- Die Räumlichkeiten, in denen sich Kinder und Jugendliche sowohl bei Veranstaltungen als auch bei Proben, Kursen etc. aufhalten (Saal, Studio, Foyers, Backstage, Kurs- und Probenraum, Seminarraum etc.), werden regelmäßig auf barrierearme Zugänglichkeit für Kinder und Jugendliche überprüft.
Öffentlichkeits- und Medienarbeit
- Öffentlich geteiltes Text- und Bildmaterial wird im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz sorgfältig und kontextsensibel ausgewählt bzw. erstellt. Diskriminierende Beschreibungen, Darstellungen oder Abbildungen werden vermieden.
- Die Darstellung von Kindern und Jugendlichen z.B. durch Foto-, Audio- und Videoaufnahmen geschieht nur nach deren dokumentiertem Einverständnis. Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte (Datenschutz, Bildrechte, digitale Selbstbestimmung) aufgeklärt und können sich jederzeit umentscheiden. Bei der Veröffentlichung solcher Darstellungen werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz jederzeit gewahrt. Wo notwendig und möglich, nutzt die ARGEkultur symbolische oder anonymisierte Darstellungen, um die Identität von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Maßnahmen bei Veranstaltungen
Über die in Kapitel 3 dargestellten Regelungen hinaus, gelten die ARGEkultur im Umfeld von Veranstaltungen folgende Maßnahmen:
- Veranstaltungen werden (wenn notwendig und möglich) mit Altersangaben versehen. Trigger- und Inhaltswarnungen für Kinder und Jugendliche werden in Einzelfällen und in Absprache mit den Künstler*innen und Kooperationspartner*innen der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert.
- Neben dem Personal der ARGEkultur sind bei Veranstaltungen i.d.R. auch externe Aufsichtspersonen für die anwesenden Kinder und Jugendlichen zugegen (z.B. bei Veranstaltungen in Kooperation mit Schulen oder bei Veranstaltungsbesuchen von Schulklassen). Es ist daher immer genügend Personal mit Aufsichtsverantwortung vor Ort, um das Mehraugenprinzip im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Generell sind Eins-zu-eins-Situationen zu vermeiden. Nicht vermeidbare Einzelkontakte sind aber so zu gestalten, dass sie jederzeit von Dritten einsehbar sind.
- Die von der ARGEkultur eingesetzten Awareness-Beauftragten sind dabei zusätzliche Ansprechpartner*innen für alle Kinder, Jugendlichen und auch Begleitpersonen. Sie bieten Unterstützung bei Problemen, dokumentieren Auffälligkeiten und leiten diese an die Geschäftsführung und in bestimmten Fällen an die mit dem Kinderschutz beauftragte Person weiter.
Maßnahmen bei Raumnutzungen (nicht-öffentlich und öffentlich)
Ist die ARGEkultur für Raumnutzungen mit Kindern und Jugendlichen (mit)verantwortlich (z.B. bei künstlerischen Prozessen im Rahmen von Proben, Kursen etc.), gelten folgende Prinzipien und Maßnahmen:
- Die ARGEkultur achtet bei der Planung und Durchführung von Proben, Kursen etc. auf eine kinder- und jugendgerechte Zeitstruktur (z.B. im Hinblick auf Dauer und Pausen), auf die Zurverfügungstellung Rückzugs- und Schutzräumen und notwendiger Materialien (ausreichend Getränke, Erste-Hilfe-Materialien etc.) und kommuniziert den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen klar, welche Ansprechpersonen welche Zuständigkeiten haben.
- Die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen von Proben, Kursen etc. ist für Kinder und Jugendliche stets freiwillig.
- Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden ermutigt, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Bedenken offen zu äußern. Ihre Beiträge werden ernst genommen und wenn möglich in die Gestaltung der jeweiligen Probe, des jeweiligen Kurses etc. integriert.
- Kinder und Jugendliche dürfen selbst entscheiden, welche Art von Nähe für sie akzeptabel ist. Körperkontakt erfolgt – wenn überhaupt – ausschließlich nach Ankündigung, mit Zustimmung der jeweiligen Kinder und Jugendlichen und in professionellem Rahmen.
- Die Ansprache der Kinder und Jugendlichen ist – je nach Gruppenzusammensetzung – kinder- und jugendgerecht und frei von Diskriminierungen (z.B. sexistischer Sprache, Bewertungsdruck etc.) zu gestalten.
- Zu Beginn von partizipativen Arbeitsprozessen werden Kinder und Jugendliche von der mit Kinder- und Jugendschutz beauftragten Person der ARGEkultur über ihre Rechte und mögliche Meldewege (s.u.) aufgeklärt.
- Die künstlerisch-kreativen Prozesse in Proben, Kursen etc. sind so zu gestalten, dass die angewandten Methoden keine Diskriminierungen begünstigen. Darüber hinaus achten die verantwortlichen Mitarbeiter*innen auch auf faires Miteinander zwischen beteiligten Kindern und Jugendlichen.
- Digitale Kommunikation im Umfeld von Proben, Kursen etc. erfolgt nur über offizielle Kanäle (z.B. über Kooperationspartner*innen). Direkte digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen (z.B. in privaten Chats) ist den Mitarbeiter*innen der ARGEkultur strikt untersagt.
4.5. Meldungsmanagement
Meldungen (z.B. von Beobachtungen, Verdachtsfällen oder Beschwerden) können von Mitarbeiter*innen, Erziehungsberechtigten und Kooperationspartner*innen mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Vor allem haben aber Kinder und Jugendliche selbst das Recht, sich zu äußern und ggf. Hilfe zu bekommen.
Die ARGEkultur stellt dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Vor und nach Veranstaltungen oder Proben, Kursen etc. steht ausreichend Zeit und Raum für Kontakt zu den involvierten Mitarbeiter*innen der ARGEkultur zur Verfügung. So können mündliche Meldungen direkt übermittelt werden.
- Außerdem steht der Briefkasten im zweiten OG zur Verfügung, um Meldungen abzugeben.
- Der*die für Kinder- und Jugendschutz zuständige Mitarbeiter*in ist für nachträgliche Meldungen unter der E-Mail-Adresse kinderschutz@argekultur.at erreichbar. Die Person sowie die E-Mail-Adresse werden auf der Website der ARGEkultur leicht auffindbar kommuniziert. Ab dem 01.09.2026 ist die zuständige Person Martina Fladerer.
- Alternativ steht auch die E-Mail-Adresse awareness@argekultur.at an die Künstlerische Geschäftsführung (siehe Kapitel 3.3) zur Verfügung.
- Finden Vorfälle bei Veranstaltungen statt, werden diese von den zuständigen Mitarbeiter*innen auf dem Generaldienstbogen dokumentiert und von den damit befassten Mitarbeiter*innen weiterbearbeitet.
4.6. Umgang mit Verdachtsfällen
Nicht jeder Vorfall stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Daher wird zwischen leichterem Fehlverhalten (z. B. unbeabsichtigten Grenzverletzungen oder unbedachten Aussagen) und schwerwiegenden Verdachtsfällen (z. B. Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung) unterschieden.
Ziel ist es, leichtes Fehlverhalten direkt mit der Person zu klären, der dieses vorgeworfen wird. Ob die Klärung in der betreffenden Situation (bei Veranstaltungen, Proben, Kurse etc.) oder zeitversetzt stattfindet, hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab. Ist dies nicht möglich, gliedert sich das Fallmanagement – wie auch bei schwerwiegenden Verdachtsfällen – in mehrere Stufen:
Fallbearbeitung
Alle Fälle – egal, auf welchem Weg sie eingereicht und erfasst wurden – landen bei dem*der für Kinder- und Jugendschutz zuständige Mitarbeiter*in. Diese*r bespricht das weitere Vorgehen mit der Geschäftsführung und ggf. mit dem Betriebsrat. Alleingänge und vorschnelle Entscheidungen oder Beschuldigungen sind zu vermeiden.
Vorgehen
Das konkrete Vorgehen ist fallspezifisch zu entscheiden. Auch hier gilt: Das Kind bzw. der*die Jugendliche und sein*ihr Wohlergehen stehen im Fokus aller weiteren Schritte. Diese können ein klärendes Gespräch sowohl mit der betroffenen Person als auch mit der beschuldigten Person umfassen. Dabei werden auch mögliche Konsequenzen besprochen und entschieden (z.B. Nachschulungen oder arbeitsrechtliche Schritte bei Mitarbeiter*innen).
Bei schwerwiegenden Fällen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit zuständigen Beratungs- und Fachstellen (Kinderschutzzentrum, Kinder- und Jugendhilfe etc.) oder Behörden. Zu beachten sind hier unbedingt rechtliche Anforderungen, insbesondere die Meldepflicht nach § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG) sowie bewährte Verfahrensstandards.
Dokumentation
Alle Vorfälle und eingereichten Meldungen werden von dem*der für Kinder- und Jugendschutz zuständigen Mitarbeiter*in in einem standardisierten Formular verschriftlicht (Angaben wie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, Wortlaut der meldenden Person, eigene Beobachtungen). Original-Dokumente werden dem Formular beigelegt. Die Dokumente werden dann sicher im Büro der zuständigen Person aufbewahrt, sie dienen der mittel- bis langfristigen Dokumentation von Vorfällen. Dabei sind Vertraulichkeit und Datenschutz streng zu beachten.
4.7. Evaluation und Qualitätssicherung
Verantwortung
Die Evaluation liegt in der Verantwortung des*der Kinderschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung.
Evaluationsstools
Als Evaluierungstools stehen den Verantwortlichen die dokumentierten Meldungen und Vorfälle, regelmäßige Teamgespräche zur Reflexion von Vorfällen, Überprüfung der Meldewege und Besprechung von Verbesserungsmöglichkeiten, Feedback von Kindern und Jugendlichen zur Wahrnehmung des Schutzkonzepts im Alltag und die Überprüfung der durchgeführten Schulungen zum Thema zur Verfügung.
Evaluationsrhythmus
Der Kinder- und Jugendschutz wird entweder jährlich einmal oder anlässlich von schwerwiegenden Vorfällen evaluiert.
Externe Qualitätssicherung
Eine externe Qualitätssicherung des Kinder- und Jugendschutzes – z.B. durch das Gütesiegel der Qualitätssicherungsstelle Kinderschutzkonzepte (siehe www.qs-kinderschutzkonzepte.at/) – wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
5. Glossar
Ableismus, ableistisch
Der Begriff Ableismus ist dem englischen Wort für Fähigkeit
entlehnt und stammt aus der US-amerikanischen Behindertenbewegung. Er bezeichnet die Bewertung von Menschen mit Behinderungen anhand ihrer (zugeschriebenen) körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Damit verbunden ist eine Reduktion des Menschen allein auf seine Beeinträchtigung. Die Bewertung kann negativ durch Abwertung erfolgen oder vermeintlich positiv durch Aufwertung. Der Bewertung geht voraus, dass es so etwas wie eine Vorstellung eines körperlichen und geistigen Normalzustandes gibt, anhand dessen Behinderung als Abweichung bewertet werden kann. Wenn Menschen mit Behinderungen aufgrund dieser Bewertung ungleich behandelt oder benachteiligt werden, ist das Diskriminierung.
Um sprachlich hervorzuheben, dass Menschen nicht von sich aus behindert sind, wird manchmal die Schreibweise be_hindert
verwendet. Damit soll verdeutlicht werden, dass es äußere Umstände wie bauliche Gegebenheiten, Normen und Strukturen sind, die Behinderungen erzeugen.
anti-patriarchal
Das Wort patriarchal
beschreibt eine Gesellschaft, Kultur oder Struktur, in der Männer oder als Männer gelesene Personen Macht und Privilegien besitzen. Anti-patriarchal
beschreibt eine Haltung, die diese Machtverhältnisse bekämpft.
Antisemitismus, antisemitisch
Antisemitismus bezeichnet alle Formen von Feindlichkeit oder Hass gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Antisemitischen Haltungen liegt häufig eine besondere Logik zugrunde, wobei in zwei Gruppen gedacht wird: Wir
und die Juden
. Zunächst wird behauptet, das Wir
sei eine einheitliche Gruppe, zum Beispiel ein Volk, ein Staat, eine Religion oder eine Kultur. Dieses angebliche Wir
wird als stark und gut dargestellt. Auf der anderen Seite steht die Juden
in stereotyper Form für das genaue Gegenteil. Die Gruppe der Juden
sei für alle politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Veränderungen verantwortlich, die Wir
als negativ empfindet. Den Juden
wird die Bedrohung und Zersetzung von Gemeinschaften vorgeworfen, die jeweils als ursprünglich einheitlich vorgestellt werden. Daraus ergeben sich gleich mehrere Grundelemente des Antisemitismus: der Glaube an eine in Gut und Böse eingeteilte Welt sowie das Wirken verborgener Mächte und damit einhergehende Verschwörungen. Da die Juden
in dieser Logik die personifizierte Bedrohung darstellen, rechtfertigt dies in einer Umkehr von Opfern und Täter*innen ihre Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen – bis hin zu ihrer Vernichtung.
Nähere Informationen zu verschiedenen Formen des Antisemitismus gibt es auf der Seite des Bundeskanzleramts.
Awareness
Awareness bezeichnet das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen die Grenzen von anderen Personen überschritten werden. So sollen Übergriffe und Diskriminierung verhindert werden. Es geht aber auch um Sensibilität für das Wohlbefinden einer Person.
Awareness-Arbeit zielt darauf ab, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Aussehen und körperlichen Fähigkeiten möglichst wohl, frei und sicher fühlen können. Grenzüberschreitende Situationen, Diskriminierung und Gewalt sollen durch Bewusstmachung von Strukturen und deren Reflexion verhindert werden. Wenn sie doch auftreten, gibt es geschultes Personal, an das sich betroffene Personen wenden können, um Beratung, Unterstützung und gegebenenfalls Hilfe zu bekommen.
Barrierefreiheit/Barrierearmut
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Bereiche des täglichen Lebens für alle Menschen gleichermaßen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen, Arbeitsplätze, Verkehrsmittel, Dienstleistungen oder der Zugang zu Informationen. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Rampen, Aufzüge, Dolmetscher*innen für Gebärdensprache oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Absolute Barrierefreiheit ist kaum in allen Lebensbereichen möglich, deswegen ist oftmals der Begriff Barrierearmut zutreffender.
Cis
Cis ist eine lateinische Vorsilbe und bedeutet diesseits
. Damit wird bezeichnet, dass eine Person in Übereinstimmung mit jenem Geschlecht lebt, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Cis-Frau heißt also: Einer Person wurde bei der Geburt ein weibliches Geschlecht zugeordnet und sie selbst identifiziert sich nach wie vor als Frau. Cis-geschlechtlich zu sein, entspricht einer gesellschaftlichen Norm. Das heißt, in unserer heteronormativen Gesellschaft wird tendenziell davon ausgegangen, dass alle Menschen cis-geschlechtlich seien. Diese Annahme kann zu trans*Feindlichkeit oder Cis-Sexismus führen.
Einfache Sprache
Einfache Sprache ist eine Variante der deutschen Standardsprache. Sie richtet sich an alle Lesenden, insbesondere aber auch an Menschen mit Leseschwäche und Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache. Zu unterscheiden ist sie von sog. leichter Sprache. Diese richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung. Leichte Sprache verfügt darüber hinaus über ein festes Regelwerk (z.B. begrenzte Anzahl von Wörtern, einfache Satzstruktur, Vermeidung von Fremdwörtern, Passiv, Genitiv usw.). Einfache Sprache ist hingegen weniger normiert (obwohl mittlerweile in etlichen DIN-Normen verankert ist) und basiert vor allem auf Empfehlungen. Sie ist näher an der Standardsprache und damit alltagsgebräuchlicher als leichte Sprache.
Emanzipatorisch
Emanzipatorische Bewegungen streben nach Gleichberechtigung, Autonomie und Selbstbestimmung. Dies betrifft vor allem Individuen oder Gruppen, die zuvor in gesellschaftlichen, politischen oder kulturellen Strukturen benachteiligt oder unterdrückt wurden.
Feminismus, feministisch
Der Feminismus strebt nach einer Gesellschaft, in der Menschen, die als Frauen wahrgenommen werden, auf allen Ebenen die gleichen Rechte, die gleiche Wertschätzung und die gleichen Chancen erhalten wie Männer. Feminismus bezeichnet einerseits eine politische und soziale Theorie, die Geschlechterdifferenzen und -ungerechtigkeiten in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellt. Andererseits ist der Feminismus eine soziale Bewegung, die für die Gleichstellung der Frauen und gegen das Patriarchat kämpft. Den Begriff gibt es seit dem 19. Jahrhundert, als Frauen, die damals noch um das Wahlrecht und ihre Anerkennung als politische Subjekte kämpften, sich selbst als Feministinnen bezeichneten. Heute wird der Begriff auch abwertend benutzt, wenn Frauen weiterhin auf männliche Privilegien und männliche Vormachtstellungen hinweisen. Es geht und ging allerdings nie darum, Männer zu beherrschen oder zu unterdrücken, sondern darum, für die Gleichwertigkeit der Geschlechter einzutreten, die vielerorts immer noch nicht erreicht ist.
Gewalt
In unserer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, welche Handlungen oder Vorgänge unter den Begriff Gewalt fallen. Im juristischen Sinne wird darunter die Beeinträchtigung des freien Willens einer anderen Person verstanden, z.B. durch Raub, Erpressung oder Entführung. Den Begriff Gewalt kann man in verschiedene Formen einteilen.
Körperliche Gewalt bezeichnet hier alle Handlungen, die Kindern und Jugendlichen Schmerzen zufügen, sie verletzen oder in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen. Beispiele: Schlagen, stoßen, treten oder schütteln; grobes Festhalten oder Zerren; einsperren, festbinden oder gewaltsames Festhalten; körperliche Erziehungsmethoden
wie Ohrfeigen oder Zwicken.
Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen. Sie kann sowohl physisch als auch verbal oder im digitalen Raum erfolgen. Beispiele: Unangemessene Berührungen an intimen Körperstellen; sexuelle Bemerkungen, zweideutige Witze oder Anspielungen; Zeigen oder Verbreiten pornografischen Materials; Grooming (gezielte Anbahnung sexueller Kontakte, insbesondere online); Erzwingen von intimen Gesten oder Berührungen.
Psychische Gewalt verletzt die emotionale und seelische Integrität von Kindern und Jugendlichen. Sie kann durch Worte, Taten oder Unterlassungen erfolgen, die Angst, Scham oder Minderwertigkeitsgefühle auslösen. Beispiele: Beschimpfungen, Beleidigungen oder Abwertungen; Bloßstellen vor der Gruppe; Drohungen, Erpressungen oder Beängstigungen; Ignorieren oder emotionale Kälte; übermäßiger Druck oder ständige Kritik. Strukturelle Gewalt entsteht durch institutionelle Rahmenbedingungen, die Kinder und Jugendliche benachteiligen, ausgrenzen oder in ihrer Entwicklung behindern. Beispiele: Fehlende Möglichkeiten für Beschwerden; Bevorzugung bestimmter Kinder oder Jugendlicher auf Kosten anderer; diskriminierende Regeln oder Abläufe; Sprachbarrieren, die nicht berücksichtigt werden.
Digitale Gewalt erfolgt über elektronische Medien und schädigt Kinder und Jugendliche emotional, sozial und psychisch. Beispiele: Beleidigungen über Messenger-Dienste oder soziale Medien; unbefugtes Verbreiten von Foto-, Audio- und Videoaufnahmen; Ausgrenzung aus Gruppen-Chats; digitale Erpressung oder Bedrohung (Cybermobbing), Grooming.
Vernachlässigung bedeutet das wiederholte Unterlassen notwendiger Fürsorge, Aufsicht oder Unterstützung, wodurch das Wohl eines Kindes gefährdet wird. Beispiele: Keine angemessene Aufsicht bei risikoreichen Aktivitäten; Nichtbeachtung gesundheitlicher Bedürfnisse (Hunger, Durst, Schmerzen); Ignorieren von Witterungsbedingungen (kein Sonnenschutz, keine Pause bei Hitze); keine adäquate Betreuung bei Gefahrensituationen.
Heteronormativität, heteronormativ
Heteronormativität beschreibt die gesellschaftliche Annahme, dass es nur zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich. Die Beziehungen zwischen diesen beiden Geschlechtern – also heterosexuelle Beziehungen – werden als die normale oder richtige Form angesehen: Alle Frauen lieben oder begehren Männer. Und alle Männer lieben oder begehren Frauen. Andere Lebensweisen wie z.B. Homosexualität gelten somit als normabweichend oder als Ausnahme. Andere Geschlechtsidentitäten werden in dieser Zweigeschlechtlichkeit ignoriert. Heteronormativität erleben wir überall, zum Beispiel in Fernsehen, Kinderbüchern, Werbung und Gesetzen.
Homo-/inter-/trans*feindlich
Jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Sexualität oder seiner Liebesbeziehungen auszugrenzen, ist in Österreich verboten. Trotzdem gibt es in diesem Zusammenhang verschiedene Formen von Diskriminierungen: Homophobie ist die Ablehnung oder Feindseligkeit gegenüber homosexuellen Menschen. Biphobie meint die Diskriminierung von bisexuellen Personen. Trans*phobie bezeichnet die Ablehnung und Ausgrenzung von Personen mit trans*Identität. Interphobie ist die Ablehnung oder Feindseligkeit gegenüber Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich einordnen lassen wollen.
Indigenous People
Indigenous People
ist die Selbstbezeichnung für Bevölkerungen, die seit Jahrtausenden in einem Land leben, also etwa auch vor einer Kolonialisierung. Allerdings wird der Begriff weitestgehend für Menschen aus Nord-, Mittel- und Südamerika verwendet. Ebenso gilt er für Menschen aus der Karibik, Ozeanien und Australien – auch wenn diese Menschen nicht mehr in ihrem Herkunftsland leben (Diaspora). In der deutschen Übersetzung indigene Menschen
ist der Begriff keine Selbstbezeichnung.
Klassismus, klassistisch
Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder des ökonomischen Status. Es geht bei Klassismus also nicht nur um die Frage, wie viel Geld eine Person zur Verfügung hat. Sondern es geht auch darum, welchen Status sie hat und in welchen finanziellen und sozialen Verhältnissen sie aufgewachsen ist. Klassismus als Diskriminierungsform richtet sich gegen Menschen aus der Armuts- oder Arbeiter*innen-Klasse, z.B. einkommensarme, erwerbslose oder wohnungslose Menschen, aber auch gegen Arbeiter*innen-Kinder. Der Begriff wurde maßgeblich durch die Erfahrungen von Communities geprägt, die mehrfach diskriminiert werden. Die Folge von Klassismus ist häufig Prekarisierung, also ein Leben in Unsicherheit in Bezug auf Einkommen oder Wohnen. Hohe Eintrittspreise oder bestimmte Kleidungsvorschriften bei Veranstaltungen sind ein Beispiel für Klassismus.
LGBTIQ(*)
Die Abkürzung LGBTIQ steht für Lesbians, Gays, Bisexuals, trans*gender, Intersex & Queers. Im Deutschen wird auch die Abkürzung LSBTIQ für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*Personen, Inter* und Queers benutzt. Manchmal wird das Sternchen * (Asterisk) als Platzhalter und als Öffnung für weitere, nicht benannte Identitäten hinzugefügt. Die Abkürzung lautet dann LGBTIQ*.
Macht
Macht ist die Möglichkeit, über andere Personen zu bestimmen und sie der eigenen Meinung und Ansicht unterzuordnen. Wer Macht hat, kann trotz Widerstands von anderen Personen die eigenen Ziele durchsetzen. Macht bringt also Strukturen hervor, die zu Ungleichheit und Formen der Unterdrückung oder Ausbeutung führen können. Ob eine Person beispielsweise Rassismus oder Sexismus erfährt, hängt mit ihrer gesellschaftlichen Position und damit verbundenen Machtstrukturen zusammen.
Patriarchat, patriarchal
Der Begriff Patriarchat bezeichnet eine Organisationsform, in der Macht und Privilegien in den Händen von Männern bzw. von männlich gelesenen Personen sind. Wenn wir von patriarchalischen Strukturen in Institutionen reden, ist damit gemeint, dass vor allem (weiße) Cis-Männer in Führungspositionen sind und Entscheidungen treffen.
People of Color (PoC)
People of Color
ist ursprünglich eine Selbstbezeichnung von Menschen mit Rassismuserfahrungen. Die Bezeichnung bezieht unterschiedlichste Personen(-gruppen) ein, die sich als nicht-weiß in einer weißen Mehrheitsgesellschaft definieren. Die gemachten Rassismuserfahrungen können aber sehr unterschiedlich sein. Viele Menschen, die sich selbst als People of Color
bezeichnen könnten, verwenden aber noch genauere Selbstbezeichnungen. Die Abkürzung BIPoC (für Black, Indigenous and People of Color) zum Beispiel nennt Schwarze Menschen und Indigenous People explizit mit.
Die Singular-Form von People of Color
lautet Person of Color
.
Privilegien
Mit Privilegien sind Vorteile gemeint, die Menschen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Position haben. Dazu zählt auch der Zugang zu Ressourcen. Es gibt offensichtliche Privilegien, zum Beispiel ist das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene in Österreich ein Privileg von Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Auch mit dem sozioökonomischen Status gehen viele Privilegien einher, denn in fast allen Lebensbereichen ist es wichtig, genügend Geld zur Verfügung zu haben. Doch Menschen können auch weniger offensichtliche Privilegien haben. Dazu zählt etwa, im Alltag als normal
wahrgenommen zu werden, z.B. als weiß oder deutsch, als eindeutig männlich/weiblich oder als gesund. Diese Menschen müssen bei der Job- oder Wohnungssuche, in der Schule oder in der U-Bahn nicht mit stereotypen Zuschreibungen, verwehrten Zugängen oder diskriminierendem Verhalten rechnen. Zu Privilegien gehört also auch, sich gar nicht erst mit Diskriminierung und der damit einhergehenden Ungerechtigkeit beschäftigen zu müssen. Dass Angehörige von systematisch benachteiligten Gruppen diese Vorteile nicht haben, ist vielen Menschen mit Privilegien nicht bewusst.
Queer
Queer war und ist ein englisches Schimpfwort. Übersetzt bedeutet es schräg, falsch, komisch etc. und wurde beziehungsweise wird für Personen verwendet, die nicht heterosexuell sind. Diese Personen passen auch nicht in die Vorstellung von einer zweigeschlechtlichen Normalität. Die Homosexuellenbewegung hat sich den Begriff queer jedoch angeeignet und zu einer positiven Selbstbezeichnung umgedeutet. Das Wort queer ist somit auch eine Kritik an Heteronormativität.
Rassismus, rassistisch
Im 19. Jahrhundert entstand die Rassenkunde
. Untersucht wurden dabei die (sichtbaren) Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen. Diese wurden in Rassen
eingeteilt. Diesen Rassen’ wurden bestimmte Eigenschaften zugeschrieben. Teilweise finden wir diese Zuschreibungen auch heute noch. Wenn z.B. jemand behauptet, dass Roma und Sinti grundsätzlich Diebe und Gauner seien, weil sie wegen ihrer Abstammung nur Gauner und Diebe sein könnten, so ist dies eine rassistische Aussage.
Durch Rassismus werden bestimmte Menschen abgewertet, ausgegrenzt, verletzt und benachteiligt. Rassismus wird generell eher als eine Ideologie oder Geisteshaltung beschrieben. Unter rassistisch motivierter Diskriminierung versteht man hingegen eine konkrete Handlung, durch die eine als minderwertig bezeichnete Gruppe oder Einzelperson im realen Leben benachteiligt wird. Dabei werden Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihres Namens, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft oder Religion abgewertet. In Österreich betrifft das nicht-weiße Menschen – also jene, die als nicht-deutsch bzw. nicht-österreichisch und damit vermeintlich als nicht wirklich zugehörig angesehen werden.
Rassismus ist dabei kein einfaches
Mobbing, denn Rassismus beruht auf einem realen Machtunterschied in unserer Gesellschaft. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen nach äußerlichen oder (vermeintlichen) kulturellen Merkmalen in Wir
und Andere
eingeteilt werden. Die rassifizierten Anderen
werden dabei als weniger wert oder weniger gut eingestuft als das Wir
.
Schwarz
Groß geschrieben meint Schwarz die selbstermächtigende politische Selbstbezeichnung von Schwarzen Menschen. Diese Selbstbezeichnung meint nicht etwa einen Hautton, sondern eine durch Rassismus geschaffene soziale Position, die zu Benachteiligung führt.
Sexismus, sexistisch
Unter Sexismus wird einerseits jede Art der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts verstanden. Andererseits bezeichnet der Begriff eine Ideologie, die diesen Diskriminierungen zugrunde liegt. Sexismus findet sich in Vorurteilen und Weltanschauungen, ebenso in sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungen. Sexismus kann in Form von faktischer Gewalttätigkeit auftreten, etwa als sexuelle Belästigung, herabwürdigende Behandlung und Sprache oder als Vergewaltigung. Auch die Rechtfertigung von solchen Gewaltstrukturen durch eine vermeintlich naturgegebene Geschlechterdifferenz ist Sexismus.
Solidarität
Solidarität bedeutet, mit jemandem zusammenzuhalten und ihm*ihr beizustehen. Aus der Arbeiter*innen-Bewegung kommend, verweist der Begriff auf den gemeinsamen Kampf aufgrund gleicher Interessen und eines darauf beruhenden Zusammengehörigkeitsgefühls. Doch Menschen können sich auch für andere einsetzen, wenn sie sich nicht mit ihnen identifizieren können, etwa da sie keine Zugehörigkeiten teilen. Oder wenn sie ganz andere Interessen oder Probleme haben.
Das Konzept des Verbündet-Seins wird im Englischen allyship genannt. Das Konzept versucht einen Solidaritätsbegriff zu etablieren, der unabhängig ist von gemeinsamen Gruppeninteressen, einer geteilten Identität oder von bevormundendem Mitleid. Jeder Mensch hat andere Privilegien, die in unterschiedlichen Kontexten eine Rolle spielen. Sich dieser Privilegien bewusst zu sein, sich darum zu bemühen, sie zu teilen und sie bewusst einzusetzen, bedeutet Solidarität im Sinne des Verbündet-Seins. Diese Solidarität einzusetzen, um die Machtverhältnisse zu durchbrechen, kann auch mit Risiken wie dem Verlust eigener Privilegien einhergehen.
Strukturelle Diskriminierung
Von struktureller Diskriminierung wird gesprochen, wenn die Benachteiligung einzelner Gruppen in der Organisation der Gesellschaft begründet liegt. Unsere Art des Zusammenlebens zeichnet sich durch Arbeitsteilung, die Verteilung der Entscheidungsbefugnisse und vielem mehr aus. Dies geht einher mit patriarchalen, postkolonialen, homophoben, religiösen oder anders begründeten Konventionen, Gebräuchen und Traditionen. Deshalb erscheint die Privilegierung einzelner Gruppen bzw. die Schlechterstellung anderer Gruppen heute häufig als normal
und vorgegeben. Diese Form der Diskriminierung kennzeichnet alle Gesellschaften, sie ist aber nicht immer einfach zu erkennen. Denn bestehende und vertraute Strukturen werden häufig nicht hinterfragt und auch von den Betroffenen selbst nicht als diskriminierend erkannt.
trans*
Eine trans*Identität bedeutet: Das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht passt nicht zum gefühlten Geschlecht. Das Sternchen bei trans* macht sichtbar, dass sich hinter dem Begriff eine Vielzahl von Geschlechtsidentitäten verbergen kann. Manchmal nehmen trans*Menschen deshalb geschlechtsangleichende Maßnahmen vor, sie kleiden sich anders oder lassen ihre Namen ändern. Das ist jedoch bei allen unterschiedlich und sehr individuell.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist eine öffentlich einsehbare Erklärung. Er enthält die Haltung, Werte und Ziele einer Organisation, einer Veranstaltung oder einer Community und schafft so die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Er benennt erwünschte und unerwünschte Verhaltensweisen. Der Verhaltenskodex dient dazu, im Voraus allen klar zu kommunizieren, wofür ein Ort steht und welche Verhaltensweisen erwünscht sind. Im Verhaltenskodex kann auch definiert werden, welche Verhaltensweisen nicht geduldet werden und welche Konsequenzen eine Nicht-Einhaltung hat.
Weiß
Weiß kursiv geschrieben bezeichnet keine tatsächliche Hautfarbe und keine biologischen Eigenschaften. Der Begriff steht für ein gesellschaftliches Konstrukt, das weißen Menschen einen besseren Zugang zu Ressourcen und Teilhabe verschafft.